“Das ist eine Super-Idee!”
Kunde bei der Präsentation einer Speziallösung für die Vermessung der Autobahn in Riga
Verantwortlicher Sachverständiger
Der Titel “Verantwortlicher Sachverständiger für Vermessung im Bauwesen” berechtigt uns zur:
- Durchführung von Beweissicherungsvermessungen
- Erstellung vermessungstechnischer Gutachten
- Erstellung von Einmessbescheinigungen
(gem. Art. 68 Abs. 6 und Art. 72 Abs. 6 Satz 2 BayBO in Verbindung mit § 15 Satz 1 SV Bau)
Ø für das Schnurgerüst
Ø für die Sockelkontrolle - Einmessung des neuen Gebäudestandes und Übergabe an die Vermessungsverwaltung (GÜVO)